Holzinger
Eberl
Fürhäußer

Leistungsspektrum

Folgend finden Sie unser Leistungsspektrum mit Beschreibung und Details

Objektplanung

Zusammen mit dem Bauherrn entwickeln wir individuelle Konzepte für Neubauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen und Instandhaltungen sowie Instandsetzungen.

Der Tätigkeitsbereich von HEF-Architekten erstreckt sich über alle Leistungsphasen. Neben der Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung erarbeiten wir Genehmigungs- und Ausführungsplanung mit allen erforderlichen Detaillösungen. Wir begleiten Sie aktiv bei der Einholung von Angeboten und bei der anschließenden Vergabe von Aufträgen.

Neben der Planung und Ausführung beraten wir gerne, welche unterschiedlichen Förderungen möglich sind.

Bebauungspläne

Grundsätzlich regelt ein Bebauungsplan, was wo gebaut werden darf, also die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung einer von Bebauung frei zu haltenden Flächen. Erstellt wird der Bebauungsplan von der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

Bebauungspläne sind Satzungen und damit örtliche Gesetze, an die Bauherren sich halten müssen.

Zu Beginn jeder Planung überprüfen wir die jeweiligen Vorschriften des Bebauungsplans und dessen Ausnahmen, beantragen falls nötig bzw. machbar eine Befreiung und erstellen somit einen genehmigungsfähigen Bauantrag.

Bauleitung und Objektüberwachung

Im Anschluss an die Objektplanung übernehmen wir die Bauüberwachung, d.h. u. A. die Koordination der Unternehmen, die Terminplanung, Dokumentation des Bauablaufes, Abnahme der Bauleistungen und Herbeiführen von Mängelbehebung, Prüfen von Rechnungen, Kostenkontrolle und Kostenfeststellung nach DIN 276.

Energetische Beratungen

Energetische Sanierung? Ersatzneubau? Passivhaus? Plusenergie? Solarthermie? Regenerative Energien? Wir beraten Sie, was speziell bei ihrem Projekt sinnvoll und wirtschaftlich rentabel ist und welche Fördermittel zur Verfügung stehen.

Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) unterstützt den Bauherrn und sonstige am Baubeteiligte bei ihrer Zusammenarbeit unter Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Ausführungsplanung, als auch während der Ausführung des Bauvorhabens.

Neben der Maßnahmenkoordination nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Feststellen von sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Wechselwirkungen erstellt der SiGeKo einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, den er fortwährend an den Planungs- /Bauprozess anpasst.

Außerdem berät der SiGeKo bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.

Immobilienbewertungen

Zusätzlich zu unseren Architektenleistungen erstellen wir unabhängige und neutrale Wertermittlungen für Ihre Wohn-/Gewerbe-oder Sonderimmobilien.

Bei den Arten der Wertermittlungen handelt es sich im Wesentlichen um:

  • Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) im Sinne des §194 BauGB
  • Kurzgutachten in Anlehnung an §194 BauGB

Diese werden bei uns auf Grundlage einer eingehenden persönlichen Beratung und Betreuung durch einen geprüften Sachverständigen (TÜV PersCert) erstellt.

Barrierefreiheit

Inklusion ist besonders seit „Bayern barrierefrei 2023“ ein aktuelles Thema. Jedoch ist die Barrierefreiheit nicht nur in politischer Hinsicht ein wichtiger Meilenstein.

Menschen mit Behinderungen sollten die Chance haben, sich zu integrieren und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies ist aber nur realisierbar, wenn möglichst viele Barrieren beseitigt werden, bzw. nicht entstehen.

Ein Leitfaden – Bayern barrierefrei 2023 – Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
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Aus baulicher Sicht können viele Vorkehrungen in Alt- und Neubauten getroffen werden, um Behinderten ein weitestgehend normales Leben zu erlauben. Behindertengerecht Bauen bezieht sich nicht nur auf Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte. Auch Seh- oder Hörgeschädigten können Barrieren genommen werden. Wird die Barrierefreiheit zu Beginn eines Projektes eingeplant, so ist der Mehraufwand sehr gering. Kontrastreiches Gestalten des Gebäudes sowie Hinweisschilder in Braille- und erhabener Profilschrift erleichtern die Orientierung nicht nur Sehbehinderten. Automatische Türöffner oder mechanisch unterstützte Türen sind neben Gehbehinderten auch für Kinder oder Eltern mit Kinderwägen sowie älteren Menschen eine Hilfe.

Barrierefrei bauen beginnt für uns nicht erst im Gebäude, sondern schon auf dem Weg dorthin. Ausreichend Behindertenparkplätze, Treppenanlagen mit Rampen und eindeutig auffindbare Eingänge sind nur ein paar wichtige Stichpunkte, die bei der Planung zu beachten sind.

Machbarkeitsstudien

Viele Projekte sind auf den ersten Blick nicht eindeutig umsetzbar. Ist ein Abbruch sinnvoller als eine Generalsanierung? Wie genau soll das Raumprogramm aussehen? Welcher Standort ist der Richtige? Ist das Projekt wirtschaftlich rentabel?  Welche Zeitspanne ist einzuplanen? Welche Fachplaner sind einzubeziehen?  All diese Fragen werden in einer sogenannten Machbarkeitsstudie erörtert und abgewogen.

Eine Machbarkeitsstudie ist somit der erste Schritt in einer Projektentwicklung. Grundsatzfragen werden geklärt, Varianten aufgezeigt. Der Bauherr erhält eine klare Übersicht über sein Projekt, wodurch darauf folgende Entscheidungen fundiert getroffen werden können.

Brandschutznachweiserstellung

Bei der Baugenehmigung mit einzureichen ist ein Brandschutznachweis, dieser gilt als Nachweis für vorbeugenden Brandschutz. Die Belange des Baurechtes hinsichtlich des Brandschutzes können durch ein Einhalten der Anforderungen der Bauordnung erfüllt werden oder ebenso durch Abweichungen vom Baurecht erfolgen, bei denen vollwertige Kompensationsmaßnahmen das erforderliche Schutzziel erreichen. Neben einem Erläuterungsbericht mit Textteil erstellen wir zeichnerisch einen  Brandschutzplan. Die Planungen werden mit der örtlichen Feuerwehr, den Bauordnungsbehörden und dem Brandschutzsachverständigen abgestimmt.